Es werden gepflegte, gereinigte und modische Damenbekleidung,
Accessoires und handgefertigtes Kunsthandwerk in Kommission genommen.
Die Dauer der Verkaufskommission ist auf 2 Monate begrenzt.
Nicht verkaufte Waren sind spätestens 4 Wochen nach Ablauf der Kommissionszeit
vom Eigentümer oder einem Bevollmächtigtem abzuholen.
Nicht fristgemäß abgeholte Ware kann karitativen Zwecken zugeführt werden.
Ein Vergütungsanspruch des Eigentümers entsteht dadurch nicht.
Verkaufserlös, Verteilung
Der Verkaufspreis der Ware wird in Abstimmung mit dem Eigentümer festgesetzt.
Der Preis der Ware kann während der Kommissionszeit reduziert werden.
Festpreise können im Einzelfall abgesprochen werden.
Die Provision des Vermittlungsgeschäftes beträgt 50% des Verkaufserlöses (inkl. MWST)
für Textilien und 25% für die kunsthandwerklichen Gegenstände. Der Eigentümer
erhält 50%/75% des Verkaufserlöses ausgezahlt.
Die Abrechnung für den Eigentümer erfolgt einmalig per Banküberweisung oder
bar nach Absprache, nach Ablauf der Kommissionszeit. Zwischenauszahlungen sind nicht möglich.
Die Bearbeitungsgebühr pro Auftragsseite beträgt 2,50 Euro.
Versicherung, Haftung
Kommissionsware über 50,- Euro je Stück ist gegen Einbruchdiebstahl, Feuer-
und Wasserschaden mit einer Höchstsumme von 25,.- Euro versichert. Jegliche
weitergehende Haftung für die Verwahrung ist ausgeschlossen.
Es besteht keine Haftung bei Beschädigung, Verschmutzung oder Abhandenkommen
der Ware infolge Ladendiebstahls.
Für gestohlene Ware wird keine Entschädigung gezahlt.
Haftungsausschluss dieses Onlineangebotes (Disclaimer)